Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern in Deutschland zur finanziellen Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder erhalten. Es handelt sich um eine Steuervergütung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wird und zur Sicherstellung des Existenzminimums des Kindes dient.
Kindergeld 2025
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld:
- Erstes und zweites Kind: 250 Euro monatlich
- Drittes Kind: 250 Euro monatlich
- Viertes und jedes weitere Kind: 250 Euro monatlich
Voraussetzungen für Kindergeld
Voraussetzungen für das Kind
- Alter: Das Kind muss unter 18 Jahre alt sein oder bestimmte Verlängerungsgründe erfüllen
- Wohnsitz: Das Kind muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- Staatsangehörigkeit: Deutsche Staatsangehörigkeit oder bestimmte aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen
Verlängerung über das 18. Lebensjahr
Kindergeld kann bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden, wenn das Kind:
- In Ausbildung ist: Schule, Studium, Berufsausbildung
- Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten: Übergangszeit bis zu 4 Monaten
- Freiwilligendienst leistet: FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst
- Arbeitsuchend ist: Bei der Agentur für Arbeit gemeldet
- Behindert ist: Unfähigkeit, sich selbst zu unterhalten
Voraussetzungen für die Eltern
- Unbeschränkte Steuerpflicht: In Deutschland oder EU-Bürger mit Erwerbstätigkeit
- Sorgerecht: Für das Kind berechtigt oder verpflichtet sein
- Haushaltszugehörigkeit: Das Kind muss zum Haushalt gehören
Kindergeld beantragen
Zuständige Behörde
Der Kindergeldantrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist die Familienkasse des jeweiligen Arbeitgebers zuständig.
Wann beantragen?
Sie sollten Kindergeld unmittelbar nach der Geburt des Kindes beantragen. Kindergeld wird maximal 6 Monate rückwirkend gezahlt. Bei verspäteter Antragstellung gehen Ihnen möglicherweise Leistungen verloren.
Erforderliche Unterlagen
Für den Kindergeldantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
Grundlegende Unterlagen
- Antrag auf Kindergeld (Hauptvordruck)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Meldebescheinigung der Eltern und des Kindes
- Steuerliche Identifikationsnummer von Kind und Eltern
Bei Kindern über 18 Jahren zusätzlich
- Schulbescheinigung oder Studiennachweis
- Ausbildungsnachweis
- Nachweis über Freiwilligendienst
- Bescheinigung der Agentur für Arbeit (bei Arbeitslosigkeit)
- Ärztlicher Nachweis (bei Behinderung)
Besondere Situationen
- Ausländische Kinder: Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsbescheinigung
- Adoption: Adoptionsbeschluss
- Pflegekinder: Pflegevertrag
- Getrennte Eltern: Sorgerechtsbeschluss
Antragstellung Schritt für Schritt
1. Formulare besorgen
Die Antragsformulare erhalten Sie:
- Online auf der Website der Bundesagentur für Arbeit
- Bei der örtlichen Familienkasse
- Bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
2. Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Hauptvordruck vollständig aus. Achten Sie auf:
- Vollständige und korrekte Angaben
- Lesbare Schrift
- Unterschrift nicht vergessen
- Angabe der Bankverbindung
3. Unterlagen zusammenstellen
Sammeln Sie alle erforderlichen Nachweise und fügen Sie diese dem Antrag bei. Verwenden Sie bei wichtigen Dokumenten beglaubigte Kopien.
4. Antrag einreichen
Sie können den Antrag auf verschiedene Weise einreichen:
- Persönlich: Bei der örtlichen Familienkasse
- Per Post: An die zuständige Familienkasse
- Online: Über das Portal der Bundesagentur für Arbeit
Bearbeitungszeit und Auszahlung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Kindergeldantrags dauert in der Regel 4-6 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitung verzögern.
Auszahlungstermine
Kindergeld wird monatlich ausgezahlt. Die Auszahlungstermine richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer:
Endziffer | Auszahlungstag |
---|---|
0 | 6. des Monats |
1 | 7. des Monats |
2 | 8. des Monats |
3 | 9. des Monats |
4 | 10. des Monats |
5 | 11. des Monats |
6 | 12. des Monats |
7 | 13. des Monats |
8 | 14. des Monats |
9 | 15. des Monats |
Änderungen mitteilen
Bestimmte Änderungen müssen Sie der Familienkasse unverzüglich mitteilen:
- Adresswechsel: Umzug des Kindes oder der Eltern
- Ausbildungsende: Beendigung von Schule, Studium oder Ausbildung
- Heirat des Kindes: Kindergeld endet mit der Heirat
- Geburt weiterer Kinder: Für jedes Kind separater Antrag
- Änderung der Bankverbindung
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (bei Kindern über 18 Jahren)
Besondere Situationen
Getrennte Eltern
Bei getrennt lebenden Eltern erhält das Kindergeld derjenige, in dessen Haushalt das Kind lebt. Bei gemeinsamem Sorgerecht können die Eltern bestimmen, wer das Kindergeld erhalten soll.
Auslandswohnsitz
Kindergeld kann auch bei Auslandswohnsitz gezahlt werden, wenn:
- Das Kind in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz lebt
- Die Eltern in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind
- Besondere Einzelfallregelungen greifen
Pflegekinder
Für Pflegekinder kann Kindergeld gezahlt werden, wenn:
- Das Kind dauerhaft in den Haushalt aufgenommen wurde
- Ein familienähnliches Verhältnis besteht
- Die Erziehung und Betreuung ohne Erwerbszweck erfolgt
Häufige Fehler und Probleme
Unvollständige Anträge
Häufigste Ursache für Verzögerungen sind unvollständige Unterlagen. Prüfen Sie vor dem Versand, ob alle erforderlichen Dokumente beiliegen.
Fehlende Steueridentifikationsnummer
Seit 2018 ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer von Kind und Eltern zwingend erforderlich. Beantragen Sie diese rechtzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern.
Verspätete Mitteilung von Änderungen
Nicht gemeldete Änderungen können zu Rückforderungen führen. Teilen Sie alle relevanten Änderungen unverzüglich mit.
Kindergeld und Steuern
Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Bei höheren Einkommen kann der Kinderfreibetrag vorteilhafter sein.
Verrechnung mit Steuerschuld
Kindergeld wird mit eventuellen Steuerschulden verrechnet. Informieren Sie sich über mögliche Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung.
Widerspruch und Rechtsmittel
Gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss begründet werden und ist kostenfrei.
Widerspruchsverfahren
- Schriftlicher Widerspruch an die Familienkasse
- Begründung des Widerspruchs
- Beifügung neuer Unterlagen
- Überprüfung durch die Familienkasse
- Widerspruchsbescheid
Tipps für den Kindergeldantrag
Vor der Antragstellung
- Informieren Sie sich über aktuelle Kindergeldbeträge
- Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen
- Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Angaben
- Stellen Sie den Antrag rechtzeitig
Nach der Antragstellung
- Bewahren Sie eine Kopie des Antrags auf
- Notieren Sie sich die Kindergeldnummer
- Melden Sie Änderungen unverzüglich
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Berechtigung
Kontakt und Beratung
Bei Fragen zum Kindergeldantrag können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Familienkasse: Telefonisch oder persönlich
- Website der Bundesagentur für Arbeit: Informationen und Formulare
- Beratungsstellen: Professionelle Hilfe bei komplexen Fällen
Fazit
Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Familien. Die Beantragung ist grundsätzlich unkompliziert, erfordert aber Sorgfalt und Vollständigkeit. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und teilen Sie alle Änderungen mit, um Probleme zu vermeiden.
Bei Unsicherheiten oder besonderen Situationen lassen Sie sich professionell beraten. Eine fachkundige Beratung kann Ihnen helfen, alle Ansprüche geltend zu machen und Fehler zu vermeiden.