Arbeitslosengeld Guide

Arbeitslosengeld I und II: Unterschiede und Ansprüche

Verstehen Sie die Unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und II und erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Arbeitslosengeld I (ALG I)

Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die aus der Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Es steht Arbeitnehmern zu, die ihre Beschäftigung verloren haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für ALG I

  • Arbeitslosigkeit: Sie müssen arbeitslos sein oder sich in einer Beschäftigung von weniger als 15 Stunden pro Woche befinden
  • Verfügbarkeit: Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
  • Anwartschaftszeit: Sie müssen in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein
  • Arbeitssuche: Sie müssen sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen

Höhe des ALG I

Die Höhe des Arbeitslosengeldes I beträgt:

  • 60% des pauschalierten Nettoentgelts für kinderlose Personen
  • 67% des pauschalierten Nettoentgelts für Personen mit mindestens einem Kind

Das pauschalierte Nettoentgelt wird aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate berechnet, abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.

Dauer des ALG I

Die Bezugsdauer hängt von der Dauer der Beschäftigung und dem Alter ab:

Beschäftigungsdauer Alter Bezugsdauer
12 Monate - 6 Monate
16 Monate - 8 Monate
20 Monate - 10 Monate
24 Monate - 12 Monate
30 Monate ab 50 Jahre 15 Monate
36 Monate ab 55 Jahre 18 Monate
48 Monate ab 58 Jahre 24 Monate

Arbeitslosengeld II (ALG II) - Bürgergeld

Das Arbeitslosengeld II, seit 2023 als Bürgergeld bezeichnet, ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Es wird aus Steuermitteln finanziert und ist bedarfsorientiert.

Voraussetzungen für ALG II/Bürgergeld

  • Erwerbsfähigkeit: Sie müssen mindestens 15 Jahre alt und unter der Regelaltersgrenze sein
  • Hilfebedürftigkeit: Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten
  • Gewöhnlicher Aufenthalt: Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • Verfügbarkeit: Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen

Höhe des ALG II/Bürgergeld (2025)

Die Regelbedarfe für 2025 betragen:

  • Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
  • Paare (je Partner): 506 Euro
  • Jugendliche (14-17 Jahre): 471 Euro
  • Kinder (6-13 Jahre): 390 Euro
  • Kinder (0-5 Jahre): 357 Euro

Zusätzliche Leistungen

Neben dem Regelbedarf werden übernommen:

  • Kosten der Unterkunft: Miete, Heizung, Nebenkosten (in angemessener Höhe)
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Mehrbedarfe: z.B. für Schwangere, Alleinerziehende, behinderte Menschen
  • Einmalige Leistungen: Erstausstattung, Reparaturen

Hauptunterschiede zwischen ALG I und ALG II

Finanzierung

  • ALG I: Versicherungsleistung aus Beitragszahlungen
  • ALG II: Steuerfinanzierte Fürsorgeleistung

Anspruchsvoraussetzungen

  • ALG I: Basiert auf vorheriger Beschäftigung und Beitragszahlungen
  • ALG II: Basiert auf Bedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit

Leistungshöhe

  • ALG I: 60-67% des letzten Nettoeinkommens
  • ALG II: Pauschalierte Regelbedarfe plus Kosten der Unterkunft

Bezugsdauer

  • ALG I: Zeitlich befristet (6-24 Monate)
  • ALG II: Unbefristet, solange Bedürftigkeit besteht

Übergang von ALG I zu ALG II

Wenn das Arbeitslosengeld I ausläuft und Sie immer noch arbeitslos sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ALG II beantragen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen, um Lücken in der Leistungsgewährung zu vermeiden.

Nahtloser Übergang

Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, sollten Sie:

  • Den ALG II-Antrag etwa 3 Monate vor Ablauf des ALG I stellen
  • Alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen
  • Sich rechtzeitig beim Jobcenter melden

Sonderformen und Ergänzungsleistungen

Arbeitslosengeld bei Weiterbildung

Während einer beruflichen Weiterbildung können Sie weiterhin ALG I erhalten oder unter bestimmten Voraussetzungen Weiterbildungsgeld beantragen.

Aufstocker

Wenn Ihr ALG I nicht zum Leben reicht, können Sie zusätzlich aufstockende Leistungen nach dem SGB II beantragen.

Sozialgeld

Nicht erwerbsfähige Personen in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II-Empfängern können Sozialgeld erhalten.

Beantragung und wichtige Fristen

Arbeitslosengeld I

Der Antrag muss bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Wichtige Schritte:

  1. Arbeitsuchendmeldung: 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses
  2. Arbeitslosmeldung: Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit
  3. Antragstellung: So schnell wie möglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit

Arbeitslosengeld II/Bürgergeld

Der Antrag wird beim örtlichen Jobcenter gestellt. Leistungen werden grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Mitwirkungspflichten und Sanktionen

Mitwirkungspflichten

Als Leistungsempfänger haben Sie verschiedene Pflichten:

  • Aktive Arbeitssuche
  • Meldetermine wahrnehmen
  • Bewerbungen schreiben
  • Jobangebote annehmen
  • An Maßnahmen teilnehmen

Sanktionen

Bei Pflichtverletzungen können Sanktionen verhängt werden:

  • ALG I: Sperrzeit von 1 Woche bis 12 Wochen
  • ALG II: Minderung des Regelbedarfs um 10% bis 30%

Tipps für den Antrag

Vorbereitung

  • Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen
  • Beantragen Sie Leistungen rechtzeitig
  • Lassen Sie sich beraten
  • Führen Sie ein Bewerbungstagebuch

Häufige Fehler vermeiden

  • Verspätete Antragstellung
  • Unvollständige Unterlagen
  • Versäumte Meldetermine
  • Nicht gemeldete Änderungen

Fazit

Das Arbeitslosengeld I und II/Bürgergeld sind wichtige Säulen der sozialen Sicherung in Deutschland. Während ALG I eine beitragsbezogene Versicherungsleistung ist, stellt ALG II/Bürgergeld eine bedarfsorientierte Grundsicherung dar. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Leistungshöhen, können sich aber ergänzen oder aufeinander folgen.

Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung ist entscheidend für eine erfolgreiche Leistungsgewährung. Bei Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie sich professionell beraten lassen, um alle Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.